Weiter hier klicken

zurück oder weiter

Sanierungsverfahren nach DIN, Heißluftverfahren, Tabelle der Letaltemperaturen

Maßnahmen zur Bekämpfung von holzzerstörenden Pilzen im Rahmen der Bausanierung

Eine fachgerechte Schwammsanierung erfolgt in Deutschland in der Regel nach der DIN 68 800, auf die später noch näher eingegangen wird. Abweichend hiervon arbeiten dänische Firmen, die ihr Geschäftsfeld in den norddeutschen Raum ausgedehnt haben. Einige dieser Firmen wenden ein Heißluftverfahren an, das nach DIN 68 800 Teil 4 Absatz 5 (1992) nicht zur Bekämpfung von Gebäudepilzen zugelassen ist. Eine andere Ausnahme bilden die Sanierungsfälle von denkmalgeschützten Gebäuden (siehe Beispiel in RUDOLPHI 1995), mit deren Eigentümern besondere Verträge abgeschlossen werden müssen, in denen auf die besondere Gefährdung einer nicht DIN-gerechten Sanierung hingewiesen werden muß (1). Eine nicht der DIN entsprechende Sanierung ist nicht fachgerecht, bei einem Wiederbefall können Regreßforderungen erhoben werden. Deshalb sind Vitalitätsuntersuchungen bei alternativen Sanierungsmethoden von großer Bedeutung, sie werden aber auch im Rahmen einer DIN-gerechten Sanierung genutzt.

Sanierungsverfahren nach DIN

Die DIN 68 800, Teil 4, Absatz 4 (1992) schreibt bei Schwammbefall für die Sanierung tragender und aussteifender Holzbauteile folgendes vor (hier in gekürzter Form wiedergegeben):

- Die Bekämpfung von Pilzen durch Heißluftbehandlungen gilt als nicht fachgerecht.

Zur Überprüfung des Sanierungserfolges können Oberflächenmycel und Mycel in Holzproben von im Gebäude verbliebenen Balken auf Vitalität geprüft werden. Dazu verwendet einige Gutachter den oben angeführten "Methylenblau-Test" und Auswuchsversuche.

Der große Nachteil bei einer Sanierung nach der beschriebenen DIN ist, daß sehr viel Holz und Mauerwerk ersetzt bzw. behandelt werden muß, was einen großen Sanierungsaufwand und damit erhebliche Kosten verursacht.

Alternativer Bekämpfungsverfahren

Heißluftverfahren

Die Grundlage dieses Verfahrens bilden die Untersuchungen von Jensen und Wichmand (zit. nach: GROSSER 1995) in den Jahren 1931 bis 1933. Sie entdeckten die Temperaturanfälligkeit von Hausbockkäferlarven und wiesen auf eine neue Möglichkeit der Hausbockbekämpfung hin. Das Heißluftverfahren selbst ist dann aber erst um das Jahr 1965 entwickelt worden.

Bewährt hat sich diese Bekämpfungsmaßnahme in Gebäuden beim Einsatz gegen Insekten. So wurde dieses Verfahren in die DIN 68 800, Teil 4, Absatz 5.3 (DIN 1992) eingearbeitet und konnte sich etablieren.

Basierend auf diesen Kenntnissen und denen über die Wirkung von Letaltemperaturen auf holzzerstörende Pilze wurde das Heißluftverfahren auch in der Schwammbekämpfung erprobt. Es wird heute in Dänemark mit Erfolg praktiziert (GROSSER 1995). Die Ergebnisse einiger Versuche zu Letaltemperaturen der untersuchten Pilze sind in Tabelle II zusammengefaßt.

Die Tab. I gibt die Letaltemperaturen für Oberflächenmycelien sowie Wachstumsgrenzen und die optimalen Temperaturen für das Wachstum in Kulturen wieder. Die Unterschiede spiegeln die Ergebnisse der verschiedenen Autoren und Methoden wider. Es sind nur die kleinsten und größten Werte angegeben, die letal wirken sollen. Die meisten Autoren lassen unberücksichtigt, daß die Letaltemperatur nicht sofort auf die gesamte Kultur wirkt.

Die Vorgehensweise, die im folgenden nach RUDLPHI (1995), SCHÜMANN (2000) und DIN (1992) zusammengefaßt ist, lehnt sich stark an die DIN 68 800, Teil 4, Absatz 5 (hier in bezug auf die Bekämpfung von Insekten) an. - (ergänzt)

- Es ist zu prüfen, ob hitzeempfindliche Materialien eingebaut sind.

- Holz, das nicht mehr tragfähig ist, muß ersetzt werden.

- alle Balken sind allseitig freizulegen

- Mauerlatten sind auszubauen

- Balken dürfen nicht mit Sperrpappe der Folie ummantelt werden (Balkenköpfe müssen dauerhaft "luftumspült" bleiben)

- Auf Eulen, Fledermäuse etc. ist zu Brut- und Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen.

- Die Oberflächentemperaturen im Gebäude dürfen 120°C nicht überschreiten.

- Das Holz muß im Querschnitt überall 1 h lang auf mindestens 55°C aufgeheizt werden (Kontrolle durch Meßstellen an den thermisch ungünstigsten Punkten - Überwachungsprotokoll).

- regelmäßige Nachkontrollen der befallenen Holzteile (ggf. Überprüfung der Holzfeuchte - max. 20%)

- Chemischer Holzschutz

Eine Überprüfung der erfolgreichen Abtötung ist bei dieser Methode wichtiger als bei einer DIN- gerechten Sanierung, denn nach einer Hitzebehandlung müssen nicht mehr alle befallenen Holzteile entfernt werden, es können befallene, aber noch tragfähige Hölzer im Gebäude belassen werden. Diese dürfen aber nur noch totes Mycel enthalten, was überprüft werden muß. Hierzu wird von einigen dänischen Sanierungsfirmen ein ATP-Test genutzt.

Bei der Anwendung einer Heißluftbehandlung kann oft wertvolles Kulturgut erhalten werden, was dann einer DIN-gerechten Sanierung entspricht, da die Norm Abweichungen für die Erhaltung von Kulturgut zuläßt. Der eigentliche Vorteil soll ein finanzieller sein, was aber stark von den baulichen Gegebenheiten abhängt.

Heißluftverfahren gelten derzeit noch als umstritten; es fehlen klare Indikationen, die über die Grenzen und Anwendungsmöglichkeiten Aufschluß geben. GROSSER (1995) stellt einige Grenzen und Nachteile dar. So betrachtet er Heißluftverfahren (Wechsel zu den Informationen zum Hausschwamm) als ungeeignet für Keller und ohne chemischen Holzschutz auch für Erdgeschosse und für Holz, bei dem eine Wiederbefeuchtung drohen könnte. Weiter macht er darauf aufmerksam, daß bei zweischaligem Mauerwerk der Energieverbrauch beim Erhitzen z. T. extrem hoch ist.

(1) Per Gesetz ist in einigen Bundesländern verankert, daß ein Befall mit S. lacrymans meldepflichtig ist, der mit anderen Gebäudepilzen jedoch nicht. (In Hamburg ist dies im § 16 der hamburgischen Bauordnung festgelegt.)

zurück oder weiter

Autor: T. Huckfeldt

Impressum, Datenschutz

Zur Startseite der Arbeit, zum Inhalt oder zur Anfangsseite